Rufen Sie uns GRATIS an:  
0800 10 15 30  

Wohnungsräumungen.ch, Ihr kompetenter Partner in Sachen Entsorgung/ Entrümpelung in den Gemeinden/Städten:

Setzen Sie sich in den Garten und entspannen Sie sich, während wir für Sie schwitzen.

Wir reinigen ohne grosse Mühen, auch Ihre Wohnung / Haus, blitzeblank.

Wir wickeln Ihre Entsorgung / Entrümpelung, für Sie, fachgerecht und sauber, nach Ihren Wünschen, ab.

Wer darf die Wohnung eines Verstorbenen ausräumen?

Wer darf eine Haushaltsauflösung vornehmen? Verstirbt ein Mensch, geht dessen Nachlass in den Besitz der Erben über. Zum Erbe gehört auch der Haushalt des Verstorbenen. Da die Erben über den Nachlass verfügen können, obliegt ihnen ebenfalls die Entscheidung, ob eine Wohnungsauflösung vorgenommen werden soll.

Mit www.wohnungsräumungen.ch


Entsorgung Offerte - Entrümpeln günstig und schnell

Ob Entsorgung oder komplette Räumungenwir garantieren einen fachgerechten und speditiven Ablauf unserer Arbeiten.lany

Fragen Sie uns, für eine unverbindliche Entsorgung Offerte an.

 

 

 

 

 

 

 

 

Invalid Input
Invalid Input
Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen an.

Adresse des Objektes

Invalid Input
Invalid Input
Invalid email address.
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Bitte Datum
Invalid Input

Sorry, this website uses features that your browser doesn’t support. Upgrade to a newer version of Firefox, Chrome, Safari, or Edge and you’ll be all set.